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Horror-Hotels: die Minderungsliste
abgelegt im Archiv Hotelcheck von Concierge am 21.08.08
Horror-Hotels: die Minderungsliste
© tomaradze
Das ist ja mal ein richtig schönes Boulevardthema. Und so ist es auch kein Wunder, dass ich den Artikel im "Berliner Kurier" gefunden habe. Es geht um schlimme Hotels und potentielle Minderungsgründe. Dabei hat sich der Verfasser tatsächlich die Mühe gemacht, einzelne Gerichtsurteile zusammenzutragen und präsentiert eine Liste der Prozente. Wie das aussieht? Ich zitiere einfach mal die ersten beiden "Cases":


Wenn Sie auf einer Großbaustelle zu beiden Seiten des Hotels durch Lärm erheblich belästigt werden, können Sie 50 bis 60 Prozent des Reisepreises zurückfordern.



Das Feriendomizil wurde im Prospekt als ruhig beschrieben, aber Sie werden durch Barmusik bis nachts um 1 Uhr gestört: 20 Prozent sind angemessen.



Und so weiter, und so weiter. Durchaus interessant, wie ich finde, denn selbst ameisen schlagen mit fünf bis 25 Prozent, Kakerlaken gar mit zehn bis 40 Prozent zu Buche.

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Tags: Hotel  Mängel  Minderung  Gerichtsurteil 
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